EU AI Act: Seit 2. August gelten Transparenzpflicht und GPAI-Regeln
Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes und KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden – und Anbieter großer KI-Modelle stehen erstmals unter direkter Aufsicht der EU-Kommission.

Symbolbild · KI-generiert (AI IN LIFE)
Auf einen Blick
- Gültig seit: 2. August 2026
- Aufsicht: EU AI Office + nationale Behörden
- Pflichten: Chatbot-Kennzeichnung, Deepfake-/KI-Content-Labeling, GPAI-Transparenz
- Über 180 Organisationen haben den freiwilligen Code of Practice unterzeichnet
Seit dem 2. August 2026 setzt die Europäische Kommission zentrale Teile des AI Act durch. Für Unternehmen und Nutzer in Europa ist das der spürbarste Schritt der KI-Regulierung bisher: Wer mit einem KI-System interagiert, muss das künftig auch erkennen können.
Konkret gelten drei Dinge. Erstens die Transparenzpflicht: Interaktive KI-Systeme wie Chatbots müssen offenlegen, dass man mit einer Maschine spricht und nicht mit einem Menschen. Zweitens die Kennzeichnungspflicht für synthetische Medien: Deepfakes und KI-generierte oder -veränderte Inhalte müssen als solche markiert werden – möglichst mit maschinenlesbaren Signaturen, damit Plattformen sie automatisch erkennen. Drittens die Aufsicht über General-Purpose-AI (GPAI): Anbieter großer Basismodelle unterliegen erstmals direkten Pflichten, überwacht vom neu geschaffenen AI Office der Kommission gemeinsam mit nationalen Behörden.
Flankiert wird das Ganze von einem freiwilligen GPAI Code of Practice. Nach Angaben der Kommission haben bereits über 180 Organisationen den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte unterzeichnet – ein Signal, dass viele Anbieter lieber früh mitziehen, als auf Sanktionen zu warten.
Für Redaktionen wie AI IN LIFE ist das kein Bruch, sondern Bestätigung: Wir kennzeichnen unsere Sendungen und Berichte bereits heute sichtbar als KI-Produktion und verlinken die verwendeten Quellen. Was die EU jetzt zur Pflicht macht, ist bei uns Standard.
Was bedeutet das praktisch? Unternehmen, die KI im Kundenkontakt einsetzen – von der WhatsApp-Automatisierung bis zum Voice-Agent – sollten jetzt prüfen: Weiß der Nutzer, dass er mit einer KI spricht? Werden generierte Bilder, Stimmen und Videos gekennzeichnet? Wer das sauber aufsetzt, ist nicht nur compliant, sondern gewinnt Vertrauen.
Häufige Fragen
Muss jeder Chatbot künftig sagen, dass er eine KI ist?
Ja. Interaktive KI-Systeme müssen Nutzer darüber informieren, dass sie mit einer Maschine und nicht mit einem Menschen kommunizieren – es sei denn, das ist offensichtlich.
Müssen KI-generierte Bilder und Videos gekennzeichnet werden?
Ja. KI-generierte oder -veränderte Inhalte und Deepfakes müssen als solche markiert werden, möglichst mit maschinenlesbaren Signaturen.
Was ist GPAI?
General-Purpose AI meint universell einsetzbare Basismodelle wie große Sprach- oder Bildmodelle. Deren Anbieter unterliegen seit 2. August erstmals direkten EU-Pflichten.


