Metas KI-Brille: 72 Kläger, jetzt auch Gefilmte
Eine konsolidierte Klageschrift über 230 Seiten bündelt 13 Verfahren in Kalifornien – und öffnet die Klage erstmals für Umstehende, die ungefragt gefilmt wurden.
Symbolbild: Eine Kamerabrille auf einem Beweistisch wird per Kabel mit einem Laptop verbunden, während die kleine Aufnahmeleuchte glimmt.
Die zusammengeführte US-Klage gegen Metas KI-Brille richtet sich seit der Neufassung nicht mehr nur an Käufer, sondern auch an Menschen, die ohne ihr Zutun von den Brillen gefilmt wurden.
Auf einen Blick
- 13 US-Verfahren wurden im April 2026 zusammengelegt: Bartone v. Meta Platforms, Az. 3:26-cv-01897-EMC.
- Zuständig ist das US-Bezirksgericht für den Northern District of California.
- Die konsolidierte Klageschrift umfasst 230 Seiten und führt 72 Kläger.
- Neu ist eine zweite Klägergruppe: gefilmte Umstehende, die nie Nutzungsbedingungen zugestimmt haben.
- Nach dem Ende der Zusammenarbeit mit dem Dienstleister Sama verloren dort mehr als 1.100 Beschäftigte ihre Stellen.
Die zusammengeführte US-Klage gegen Metas KI-Brille richtet sich seit der Neufassung nicht mehr nur an Käufer, sondern auch an Menschen, die ohne ihr Zutun von den Brillen gefilmt wurden. Die konsolidierte Klageschrift umfasst 230 Seiten und führt 72 Kläger. Zugrunde liegen 13 US-Verfahren, die im April 2026 zu einem Fall zusammengelegt wurden.
Was vor Gericht liegt
Der Fall läuft am US-Bezirksgericht für den Northern District of California unter dem Aktenzeichen 3:26-cv-01897-EMC als Bartone v. Meta Platforms. Die Kläger werfen Meta vor, die Ray-Ban-Brillen mit KI-Funktionen als datenschutzfreundlich vermarktet zu haben, obwohl Aufnahmen an das Unternehmen übermittelt wurden. Menschliche Auftragnehmer hätten dieses Material ausgewertet, um die KI zu verbessern. Die Funktionen zur Anonymisierung hätten nicht zuverlässig gegriffen.
Warum die Gefilmten den Fall verändern
Alle Kläger der ursprünglichen 13 Verfahren hatten zumindest einmal Nutzungsbedingungen bestätigt. Die neu aufgenommene Gruppe hat das nicht getan – sie geriet schlicht ins Bild. Nach Angaben der Klägerseite könnten davon Millionen Menschen betroffen sein. Ob ein Gericht eine so weit gefasste Gruppe zulässt, ist damit noch nicht gesagt.
Der Strang Sama
Ein Teil der Tatsachengrundlage stammt aus Berichten über den Dienstleister Sama. Dort mussten kenianische Clickworker Material aus dem Alltag von Brillennutzern annotieren, darunter höchst private Szenen. Meta beendete die Zusammenarbeit; mehr als 1.100 Beschäftigte verloren dort ihre Stellen.
Was Meta dazu sagt
Meta verweist darauf, dass die Überprüfung von Daten bei KI-Diensten üblich sei, und nennt Schutzmaßnahmen, die identifizierende Informationen herausfiltern sollen. Eine inhaltliche Erwiderung auf die konsolidierte Klageschrift steht aus.
Was offen bleibt
Verfahrenstechnisch regelte das Gericht am 19. Juli 2026 die Führung der Klägerseite, Ende Juli 2026 folgte ein Protokoll zu den Anwaltskosten. Über die Zulassung der Sammelklassen ist noch nicht entschieden. Nicht belegt ist an dieser Stelle, auf welche konkreten Rechtsgrundlagen sich die Ansprüche stützen, welche Kanzleien die Klägerseite führen und welche Summen gefordert werden – die vorliegende Quelle nennt das nicht, und wir behaupten es deshalb nicht.
Häufige Fragen
Wer klagt gegen Metas KI-Brille?
72 Kläger, deren 13 einzelne US-Verfahren im April 2026 zu einem Fall am Bezirksgericht für den Northern District of California zusammengelegt wurden.
Sind auch gefilmte Passanten von der Klage erfasst?
Ja. Die neue Klageschrift führt erstmals eine eigene Gruppe von Umstehenden, die gefilmt wurden, ohne je Nutzungsbedingungen akzeptiert zu haben.
Was hat der Dienstleister Sama mit dem Verfahren zu tun?
Berichte über Sama liefern einen Teil der Tatsachengrundlage: Kenianische Clickworker annotierten dort Alltagsaufnahmen von Brillennutzern, auch sehr private Szenen.