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EU-KI-Verordnung: Erste Frist für systemische Risikobewertungen läuft ab

Anbieter besonders leistungsfähiger KI-Modelle mussten am 15. September erstmals formale Risikoberichte beim europäischen KI-Büro einreichen.

EU-KI-Verordnung: Erste Frist für systemische Risikobewertungen läuft ab

Symbolbild · KI-generiert (AI IN LIFE)

Auf einen Blick

  • Aktive Durchsetzung der EU-KI-Verordnung seit 2. August 2026
  • Frist für erste systemische Risikobewertungen: 15. September 2026
  • Schwelle: KI-Basismodelle mit Training über 10 hoch 25 Rechenoperationen
  • Geprüft werden Sicherheitstest-Methoden, Energieverbrauch und Urheberrechts-Zusammenfassungen
  • Rund 40 neue Stellen beim europäischen KI-Büro zur Durchsetzung ausgeschrieben

Die Europäische Union hat einen weiteren wichtigen Meilenstein bei der Durchsetzung ihrer KI-Verordnung erreicht: Seit dem 2. August 2026 setzen das europäische KI-Büro und nationale Behörden die Regeln aktiv durch. Am 15. September lief nun eine erste konkrete Frist ab, zu der Anbieter besonders leistungsfähiger KI-Modelle ihre ersten formalen Bewertungen sogenannter systemischer Risiken einreichen mussten.

Betroffen sind Anbieter von KI-Basismodellen, deren Training eine festgelegte Rechenleistungs-Schwelle von 10 hoch 25 Rechenoperationen überschreitet – eine Schwelle, die aktuell nur die größten Modelle der Branche erreichen. Das europäische KI-Büro prüft dabei unter anderem die verwendeten Methoden für Sicherheitstests, Angaben zum Energieverbrauch der Modelle sowie die Einhaltung der im Juli veröffentlichten, standardisierten Vorlage für Zusammenfassungen von Urheberrechts-relevanten Trainingsdaten.

Um die wachsende Zahl an Prüfungen zu bewältigen, baut die Behörde ihr Personal deutlich aus: Rund 40 neue Stellen in den Bereichen Technik, Recht und Betrieb wurden ausgeschrieben, Interessensbekundungen waren bis zum 8. September einzureichen.

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Häufige Fragen

Was ist ein systemisches Risiko im Sinne der KI-Verordnung?

Damit sind potenzielle großflächige Schäden gemeint, die von besonders leistungsfähigen KI-Basismodellen ausgehen können, etwa durch Missbrauch, Kontrollverlust oder weitreichende gesellschaftliche Auswirkungen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Anbieter von KI-Basismodellen, deren Training die Rechenleistungs-Schwelle von 10 hoch 25 Operationen überschreitet – praktisch nur die größten Modelle der Branche.

Was passiert bei Verstößen?

Das europäische KI-Büro und nationale Behörden führen technische Prüfungen durch; die KI-Verordnung sieht bei Verstößen empfindliche Bußgelder vor.