Carlsen verklagt OpenAI: ChatGPT liefert komplette Druckvorlagen für NEINhorn-Plagiate
Der Verlag zieht gemeinsam mit Marc-Uwe Kling und Astrid Henn vor das Landgericht München. Der Kern des Vorwurfs ist nicht der Nachahmungsstil, sondern die Detailtreue.

Symbolbild · KI-generiert (AI IN LIFE)
Auf einen Blick
- Klage eingereicht am 19. August 2026 beim Landgericht München I gegen OpenAI Ireland Ltd.
- Kläger: Carlsen Verlag, Autor Marc-Uwe Kling, Illustratorin Astrid Henn
- Vorwurf: ChatGPT erzeugt NEINhorn-Geschichten und nahezu originalgetreue Illustrationen
- Laut Verlag entstehen komplette Druckvorlagen mit Umschlag, Impressum, erfundener ISBN und Verlagslogo
- Rechtliches Argument: unrechtmäßiges Training und fortbestehende „Memorisierung" der Werke im Modell
Am 19. August ist beim Landgericht München I eine Klage gegen OpenAI Ireland Ltd. eingegangen. Kläger sind der Carlsen Verlag, der Autor Marc-Uwe Kling und die Illustratorin Astrid Henn — die Urheber der Kinderbuchreihe „Das NEINhorn".
Der Vorwurf: ChatGPT erzeuge auf Zuruf vollständige Geschichten mit den geschützten Figuren, und die dabei entstehenden Illustrationen unterschieden sich nach Darstellung des Verlags kaum vom Original. Das System liefere sogar komplette Druckvorlagen für Bilderbücher — samt Umschlaggestaltung, Impressum, einer erfundenen ISBN und Verlagslogo.
Juristisch zielt Carlsen damit auf einen bestimmten Punkt. Aus der Detailtreue der Ausgaben leitet der Verlag ab, dass die Originalwerke unrechtmäßig ins Training geflossen sind und als „Memorisierung" im Modell fortbestehen — jederzeit über ChatGPT abrufbar. Es geht also weniger um die Frage, ob ein Modell einen Stil nachahmen darf, als um den Nachweis, dass konkrete geschützte Werke im Modell stecken.
Autor Marc-Uwe Kling formuliert die Ungleichbehandlung, die den Fall öffentlich trägt: Wer auch nur einen Film, ein Buch oder ein Hörbuch illegal herunterlade, müsse mit harten Strafen rechnen — OpenAI hingegen bediene sich weltweit an Kunst und Kultur und gehe davon aus, damit durchzukommen.
Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Urheberrechtsverfahren gegen OpenAI ein, ist aber in einem Punkt ungewöhnlich präzise: Nicht ein vager Stilvorwurf steht im Mittelpunkt, sondern ein reproduzierbares Ergebnis — eine fertige, verwechselbare Druckvorlage eines geschützten Buches.
Häufige Fragen
Worum geht es rechtlich genau?
Carlsen argumentiert, die detailgetreuen Ausgaben belegten, dass die Originalwerke unrechtmäßig ins Training geflossen sind und als Memorisierung im Modell fortbestehen — abrufbar über ChatGPT.
Wer klagt?
Der Carlsen Verlag gemeinsam mit dem Autor Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn, eingereicht beim Landgericht München I gegen OpenAI Ireland Ltd.
Was macht diesen Fall besonders?
Nicht ein allgemeiner Stilvorwurf steht im Zentrum, sondern ein konkretes, reproduzierbares Ergebnis: eine vollständige Druckvorlage inklusive erfundener ISBN und Verlagslogo.


