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REGULIERUNG

xAI stoppt Minnesotas Gesetz gegen KI-Nacktbilder

Ein Berufungsgericht in St. Louis setzt das erste US-Verbot von KI-Nacktbildern vorerst aus – auf Antrag von Elon Musks KI-Firma xAI.

xAI stoppt Minnesotas Gesetz gegen KI-Nacktbilder
Symbolbild: Ein frisch gestempelter Gerichtsbeschluss schiebt sich aus dem Drucker, während nebenan die rote Sperranzeige einer Moderationsstation erlischt.

Kurz gesagt

Ein US-Berufungsgericht in St. Louis hat Minnesotas Verbot von KI-generierten Nacktbildern auf Antrag von xAI per einstweiliger Verfügung vorerst außer Kraft gesetzt.

Auf einen Blick

  • Betroffen ist ein Gesetz des US-Bundesstaats Minnesota – nach Angaben von t3n das erste seiner Art in den USA.
  • Das Verbot richtete sich an Betreiber von Websites, die Deepfake-Nacktbilder identifizierbarer Personen erzeugen lassen.
  • Eine untere Instanz hatte den Antrag von xAI zuvor abgelehnt; das Berufungsgericht in St. Louis entschied anders.
  • xAI beruft sich auf die vom First Amendment geschützte Meinungsfreiheit und verweist auf eigene Schutzfilter im Chatbot.
  • Minnesota begründet das Verbot mit dem Kampf gegen die Verbreitung kinderpornografischen Materials.

Ein US-Berufungsgericht in St. Louis hat das Verbot von KI-generierten Nacktbildern im Bundesstaat Minnesota per einstweiliger Verfügung vorerst gestoppt. Den Antrag dazu hatte xAI gestellt, das KI-Unternehmen von Elon Musk. Eine untere Instanz hatte das Unternehmen zuvor abblitzen lassen.

Was das Gesetz verlangte

Minnesota untersagte Website-Betreibern, die Erzeugung von Deepfakes zu ermöglichen, auf denen intime Körperpartien identifizierbarer Personen zu sehen sind, die auf dem Ausgangsfoto nicht sichtbar waren. Nach Darstellung von t3n war es das erste Gesetz dieser Art in den USA. Die Vorschrift setzt damit nicht beim Teilen fertiger Bilder an, sondern beim Werkzeug, das sie herstellt.

Die Begründung von xAI

xAI hält das Verbot für verfassungswidrig und sieht darin einen Eingriff in die vom First Amendment geschützte Meinungsfreiheit. Zugleich verweist das Unternehmen auf strenge Schutzmechanismen im eigenen Chatbot, die sexualisierte Darstellungen realer Personen blockieren sollen. Beide Argumente stützen sich gegenseitig: Das Gesetz sei überflüssig – und zugleich zu weit gefasst.

Minnesotas Position

Der Bundesstaat wollte die Regel in Kraft halten und begründet sie mit dem Ziel, die Verbreitung kinderpornografischen Materials einzudämmen. Im Eilverfahren folgte das Berufungsgericht dieser Argumentation nicht und setzte die Vorschrift bis auf Weiteres aus. Eine Entscheidung in der Hauptsache ist damit nicht gefallen.

Was bislang unbestätigt ist

Die uns zugängliche Quelle nennt weder das Datum des Beschlusses noch die beteiligten Richterinnen und Richter, die vorgesehenen Sanktionen oder den Zeitpunkt, zu dem das Gesetz in Kraft trat. Auch der Name des betroffenen Chatbots geht daraus nicht hervor. Eine zweite, unabhängige Darstellung des Falls war zum Redaktionsschluss technisch nicht abrufbar; diese Punkte bleiben deshalb ausdrücklich offen.

Warum der Fall über Minnesota hinausweist

Im Kern steht die Frage, ob eine Pflicht, die Entstehung eines Bildes technisch zu verhindern, bereits ein Eingriff in die Meinungsfreiheit ist. Fällt die Antwort in der Hauptsache zugunsten von xAI aus, erbt jede vergleichbare Vorschrift dasselbe Problem, die bei der Erzeugung statt bei der Verbreitung ansetzt. Bis dahin gilt in Minnesota wieder der Zustand vor dem Verbot.

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Häufige Fragen

Welches Gesetz hat xAI gestoppt?

Ein Gesetz des US-Bundesstaats Minnesota, das Website-Betreibern untersagte, die Erzeugung von KI-Nacktbildern identifizierbarer Personen zu ermöglichen.

Ist das Verbot damit endgültig vom Tisch?

Nein. Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung, die die Vorschrift vorerst aussetzt. Über die Hauptsache ist nicht entschieden.

Warum hält xAI das Gesetz für verfassungswidrig?

Das Unternehmen sieht einen Eingriff in die durch das First Amendment geschützte Meinungsfreiheit und verweist zusätzlich auf eigene Schutzfilter gegen sexualisierte Bilder realer Personen.

Quellen

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