Kabinett beschließt Gesetz gegen digitale Gewalt
Sexualisierte Deepfakes, heimliche Po-Aufnahmen und GPS-Peilsender am Auto sollen strafbar werden. Beschlossen ist bisher nur der Regierungsentwurf.
Kurz gesagt
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschlossen, der sexualisierte Deepfakes, heimliche sexualisierte Aufnahmen auch bekleideter Körperstellen und das verdeckte Orten von Personen per GPS unter Strafe stellen soll.
Auf einen Blick
- Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschlossen.
- Sexualisierte Deepfakes sollen künftig strafbar sein.
- Auch die sexualisierte Aufnahme eines bekleideten Pos kann künftig strafbar sein.
- Verdecktes GPS-Tracking von Personen soll ebenfalls erfasst werden.
- Vor allem Frauen sollen vor digitaler Gewalt besser geschützt werden.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschlossen. Er soll sexualisierte Deepfakes, heimliche sexualisierte Aufnahmen auch bekleideter Körperstellen und das verdeckte Orten von Personen per GPS unter Strafe stellen. Vor allem Frauen sollen dadurch besser geschützt werden.
Was der Entwurf erfassen soll
Der Entwurf setzt an drei Stellen an: an KI-erzeugten sexualisierten Darstellungen realer Personen, an heimlichen Aufnahmen und am Verfolgen mit technischen Hilfsmitteln.
Der zweite Punkt verschiebt die Grenze am deutlichsten. Nach der Meldung kann künftig bereits die sexualisierte Aufnahme eines bekleideten Pos strafbar sein. Es müsste also nicht erst unter die Kleidung fotografiert werden, damit eine Aufnahme erfasst ist.
GPS-Tracker am fremden Auto
Der dritte Baustein betrifft Peilsender. Wer einen GPS-Tracker an ein fremdes Fahrzeug heftet oder in eine Tasche legt, um eine Person heimlich zu verfolgen, soll belangt werden können.
Technisch ist dieser Schritt billig geworden: Ein magnetischer Tracker kostet wenig, hält von allein unter einem Radkasten und meldet Standorte über Monate. Die Strafnorm zielt damit auf ein Verhalten, das häufig früh in einem Stalking-Verlauf steht.
Beschlossen heißt noch nicht in Kraft
Ein Kabinettsbeschluss ist ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht. Zum Gesetz wird er erst, wenn er das Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen hat. Tatbestände und Strafrahmen können sich dabei noch verändern.
Was wir nicht verifizieren konnten
Für diesen Beitrag war der Volltext der Quellen nicht zugänglich. Die Seite von Golem.de lieferte nur die Cookie-Abfrage aus, der Spiegel-Artikel war technisch nicht abrufbar. Belastbar sind daher allein Überschrift und Kurzfassung der Meldung.
Offen bleiben damit: die genauen geänderten Paragrafen im Strafgesetzbuch, die vorgesehenen Strafrahmen, das federführende Ressort, der Zeitplan der Lesungen sowie Kritik aus Verbänden oder Wissenschaft. Diese Punkte benennen wir als ungeprüft, anstatt sie zu schätzen.
Die Details stehen im Bericht von Golem.de.
Häufige Fragen
Sind sexualisierte Deepfakes in Deutschland schon strafbar?
Die neue Strafbarkeit existiert bisher nur als Regierungsentwurf. Solange Bundestag und Bundesrat nicht zugestimmt haben, gilt sie nicht; einzelne Fälle können aber bereits heute unter bestehende Vorschriften fallen.
Ist ein GPS-Tracker am Auto einer anderen Person strafbar?
Der Entwurf stellt das verdeckte Orten per GPS ausdrücklich unter Strafe. Welche Paragrafen genau geändert werden und welcher Strafrahmen gelten soll, ließ sich aus den für diesen Beitrag zugänglichen Quellen nicht entnehmen.
Wann tritt das Gesetz gegen digitale Gewalt in Kraft?
Ein Datum ist nicht bekannt. Nach dem Kabinettsbeschluss folgen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat; einen Zeitplan konnten wir nicht verifizieren.